AO-SF Verfahren
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
(Leichte Sprache)
Herausgegeben vom Schulamt der Stadt Oberhausen
AO-SF Verfahren
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
(Leichte Sprache)
Herausgegeben vom Schulamt der Stadt Oberhausen
Was ist das AO-SF Verfahren?
• AO-SF bedeutet: Ausbildungs-Ordnung Sonderpädagogischer Förderbedarf
• Verfahren zur Feststellung, ob ein Kind besondere Hilfe beim Lernen braucht
• Geregelt durch ein Gesetz
Wer kann ein Problem erkennen?
• Lehrer
• Eltern
• Kindergarten
• Arzt oder Beratungsstelle
Wann kann ein Problem erkannt werden?
• Am Anfang der Schulzeit
• Später während der Schulzeit
Welche Fragen sollten sich Eltern stellen?
• Hat mein Kind Probleme beim Lernen?
• Kann mein Kind Regeln einhalten?
• Hat mein Kind oft Streit?
• Bewegt sich mein Kind unsicher?
• Kann mein Kind schlecht sehen oder hören?
Wie wird ein Antrag gestellt?
• Eltern stellen Antrag in der Schule
• Schule hilft beim Antrag
• Antrag geht an das Schulamt
Ablauf des AO-SF Verfahrens
1. Schulamt prüft den Antrag
2. Experten (Sonderpädagogen) werden beauftragt
3. Besuch des Kindes in Schule oder Kindergarten
4. Gespräch mit Eltern, Lehrern, Sonderpädagogen
5. Bericht wird geschrieben
6. Schulamt entscheidet
Welche Hilfen gibt es?
• Lernen
• Sehen
• Hören
• Sprechen
• Bewegen
• Umgang mit Menschen
Wo wird gefördert?
• In Grundschulen oder weiterführenden Schulen
• Im gemeinsamen Lernen mit Sonderpädagogen
• In einer Förderschule
Entscheidung und Widerspruch
• Schulamt trifft Entscheidung
• Eltern bekommen einen Brief
• Eltern können Widerspruch einlegen
Ansprechpersonen
• Schulamt der Stadt Oberhausen
• Kontaktpersonen mit Telefonnummern
• Webseite: www.leben-im-pott.com
Schlusswort
• Eltern sind Experten für ihr Kind
• Sie haben ein Mitspracherecht
• Ziel: Beste Förderung für jedes Kind