Wie darf ich mein Unternehmen nennen?
Kleingewerbetreibende (hierzu zählt auch die gewerblich tätige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind nicht im Handelsregister eingetragen und können daher nicht unter einer Firma im handelsrechtlichen Sinn auftreten. Sie können jedoch eine Geschäfts- bzw. Etablissementbezeichnung verwenden. Daneben müssen Kleingewerbetreibende immer auch mit ihrem Vor- und Nachnamen im Geschäftsverkehr auftreten, um die Identifizierbarkeit des Unternehmens zu gewährleisten.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind (e.K., GmbH, UG (haftungsbeschränkt), OHG, KG usw.), treten im Geschäftsverkehr unter der Firma auf, die im Handelsregister eingetragen ist. Die Firma kann aus Personennamen, Branchenbezeichnungen und Phantasiebezeichnungen gebildet werden. Bei der Namenswahl sind das Irreführungsverbot, das Individualisierungsgebot und fremde Namensrechte zu beachten.